Grundsätzliches
Grundlagen für die Praxishygiene vermitteln das Infektionsschutzgesetz (IFSG), das Medizinprodukte Gesetz (MPG), die Medizinprodukte Betreiber Verordnung, die DGHM/VAH-Liste für die Desinfektion, berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGW) und diverse DIN Normen, z.B. zur Sterilisation, und die Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Instituts).
Ein angepasster Hygieneplan gem. des Länderarbeitskreises Hygiene und § 36 des IFSG wurde für die Praxis erstellt und bildet die Vorgehensweise zur Hygiene verbindlich für alle in der Praxis Beschäftigten ab. Dieser beinhaltet im einzelnen folgende Bereiche: Schutzkleidung und Händedesinfektion des Behandlers, Hautdesinfektion des Behandelten, Flächendesinfektion, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten.
Die Praxis ist beim Gesundheitsamt offiziell geführt. Wir sind Mitglied im BGW (Behörde für das Gesundheitswesen) und im ZFD (Zentralverband der Fußpfleger Deutschland). Durch die Mitgliedschaften werden wir regelmäßig über Änderungen und Entwicklungen in der Podologie und dem Praxisalltag informiert. Darüber hinaus nehmen wir fortlaufend an Schulungen zu den Themen Diabetes, Gefäßerkrankungen, Orthopädie und Dermatologie teil.
Im Besonderen
Hygiene beginnt bei der Fußpflege für viele Patienten mit dem Fußbad. Es kommt bei der podologischen Behandlung jedoch nicht zur Anwendung.
Die Gründe gegen ein Fußbad sind vielfältig. Einige sollen hier zum besseren Verständnis erwähnt werden:
Instrumente
Alle für die Behandlung eingesetzten Instrumente werden in der Fußpflegepraxis am Rödingsmarkt grundsätzlich im Ultraschallbad desinfiziert und im Autoklav sterilisiert. Instrumentenhygiene erfordert eine professionelle Ausstattung und ein Qualitätsmanagement. Alle zum Einsatz gebrachten Instrumente und technischen Geräte werden regelmäßig zu Ihrer und unserer Sicherheit von Fachleuten gewartet.