Bei geringen Beschwerden wird die Nagelecke entfernt und der Nagelrand mit Gaze unterfüttert.
Im weiteren Verlauf gibt es die Möglichkeit, eine Nagelspange (Orthonyxiespange nach Ross Fraser) setzen zu lassen, die die Nagelwachstumsrichtung korrigiert .
Die Spangentherapie wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen unterstützt und anteilig bezahlt. Voraussetzung ist ein vom Arzt ausgestelltes Rezept mit der Diagnose eines eingewachsenen Nagels (unguis incarnatus) zur Vermeidung einer Operation mit mehrmaligem Versetzen der Nagelspange.
Bestehen bereits akute Entzündungen, muss ein Arzt konsultiert werden, der eine entzündungshemmende Therapie einleitet. Nach Abklingen der Entzündung kann entschieden werden, ob eine Spangentherapie möglich ist oder eine Operation (Emmert-Plastik) unumgänglich ist. Die Operation wird i.d.R. mit lokaler Betäubung ambulant durchgeführt. Es wird ein Drittel des Nagels und der Nagelmatrix (Nagelfalzes und Nagelwall) entfernt, so dass ein künftiges Einwachsen des Nagels nicht mehr möglich ist.
Wie wird dem Einwachsen eines Zehennagels vorgebeugt?